Teilnahmebedingungen zum Adventskalender 2020
Teilnehmen können alle natürlichen geschäftsfähigen Personen, sofern sie nicht Mitarbeiter oder Angehörige der Philharmonie Südwestfalen sind.
Jede Person darf täglich einmal teilnehmen.
Wir verlosen die Preise nach bestem Wissen und Gewissen, aber nicht unter notarieller Aufsicht.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Gewinne können nicht bar ausgezahlt werden, da es sich um Sachspenden unserer Geschäftspartner und Förderer handelt.“